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Pro Idea - Werbe- & Anzeigenagentur
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Pro Idea - Werbe- & Anzeigenagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen ... der PRO IDEA Werbe- & Anzeigenagentur

Inh. Michelle Sobotta
Ringbahnstraße 123
12103 Berlin

Für alle Aufträge an uns gelten nachstehende Regelungen als vereinbart.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

Angebot und Auftragserteilung

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt auf Basis unserer schriftlichen Angebote.

Der Auftraggeber erhält vorab zu jeder Bestellung ein Angebot mit allen relevanten Daten wie Zeitungstitel und Erscheinungstermin oder Produkt, Bestellmenge, Grammatur etc. einschließlich der entstehenden Kosten sowie einen optischen Korrekturabzug. Die schriftliche Freigabe dieses Angebotes, per Fax oder auch per E-Mail, gilt als Auftragserteilung durch den Auftraggeber an uns. Der Auftraggeber ist an diesen erteilten Auftrag gebunden.

Die in unseren Angeboten angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Weiterhin enthalten sie keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Kosten, die durch nachträgliche von dem Auftraggeber veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Drucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Auftraggeber veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Auftraggeber zu bezahlen.

Bei Werbemittlung (Anzeigenschaltung) sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er uns von allen Ersatzansprüchen frei.

Auftragsabwicklung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Abzüge zu überprüfen und Beanstandungen mitzuteilen. Für darin übersehene Fehler jedweder Form übernehmen wir nach Auftragsfreigabe keine Gewährleistung, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung, bzw. zum Versand.

Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu beauftragen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

Aufträge an Werbeträger (Medien) erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
Sämtliche personalisierte Drucksachen oder Werbemittel werden individuell gefertigt. Deshalb besteht kein erweitertes Widerrufs- und Rückgaberecht nach §§ 312 b-f BGB.

Lieferung und Lieferfristen

Von uns genannte Lieferfristen sind, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde, nur ungefähre Angaben.

Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.

Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art.

Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb der Agentur als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streit, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

Geringfügige oder übliche Abweichungen in Färbung, Qualität, Reinheit und Festigkeit der Ware bleiben vorbehalten. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% ist zulässig.

Zahlungsbedingungen

Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Zölle, Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 5 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen hat. Sie sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.

Bei Neukunden, größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, sind wir berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

Werden nach Abschluss des Kaufvertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind oder gerät der Auftraggeber mit der Begleichung einer Forderung in Verzug, so sind wir berechtigt, für sämtliche bereits ausgeführte und noch nicht bezahlte Leistungen sofortige Sicherheitsleistung oder sofortige Barzahlung ohne jeden Abzug sowie für sämtliche noch zu erbringenden Leistungen Voraus-zahlung zu verlangen und noch zu liefernde Gegenstände bis zum Ausgleich aller Forderungen zurückzubehalten.
Entspricht der Auftraggeber unserem Sicherungs- oder Zahlungsverlangen nicht, so sind wir berechtigt, von sämtlichen Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.

Gewährleistung und Haftung

Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Aus-schluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.

Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Ein farbverbindlicher Druck setzt einen farbverbindlichen Proof des Auftraggebers voraus.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge, es sei denn, wir weisen bei der Auftragsbestätigung in Sonderfällen auf eine andere Regelung hin.

Wir haften nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen treten wir unsere Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab.

Wir selbst haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen frei. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch uns erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern uns diese bekannt sind.

Sämtliche personalisierte Drucksachen oder Werbemittel werden individuell gefertigt. Deshalb besteht kein erweitertes Widerrufs- und Rückgaberecht nach §§ 312 b-f BGB.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen unser Eigentum.

Nutzungsrechte

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Stanzen usw.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen unserer Auftraggeber begründen grundsätzlich kein Miturheberrecht.

Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Entwürfe und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

Jede Nachahmung unserer Werke ist unzulässig.

Unsere Werke dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Mangels ausdrücklicher Vereinbarung, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirkt unser Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Berlin, Oktober 2017

PRO IDEA
Werbe- und Anzeigenagentur

Ringbahnstr. 123
12103 Berlin

030 - 886 776 40
info@pro-idea.de

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